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Es gibt keine rechtsverbindliche Definition für den Begriff "Nahrungsergänzungsmittel" (NEM), aber sie sind in der regel den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs zugeordnet. Diese unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG: am 07.09.05 als Grundlage des deutschen Lebensmittelrechtes durch das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) abgelöst). In bestimmten Fällen können sie einem diätetischen Zweck dienen, dann unterliegen sie zusätzlich der Diätverordnung und einer Anzeigepflicht beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).
Sind Nahrungsergänzungsmittel gefährlich - oder was ist ein „Health Claim“? - eine Zusammenfassung von Christina Blank "Nahrungsergänzungsmittel in der EU - Rechtliche Neuerungen und ihre Konsequenzen" - ein Aufsatz von Dr. rer. nat Susanne Pedersen in CoMed 08/2006 des Bundesinstitut für Risikobewertung, 2004 Standpunkt des Europäischen Parlaments zu Nahrungsergänzungsmitteln, 2002 Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer englischsprachigen Seite. |
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