2009
Bericht von der BfArM-im-Dialog-Veranstaltung „Methoden zum Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen“ am 2. Dezember 2009 in Zusammenarbeit mit der „Gesellschaft für Phytotherapie“
von Nora Laubstein
“Ist die EU-Gesetzgebung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel zum sinnvoll Gebrauch geeignet?“ - Bericht vom 10- jährigen Jubiläumssymposium von ECHAMP (European Coalition on Homeopathic and Anthroposophic Medicinal Products) am 18.und 19. November in Brüssel
von Nora Laubstein
"Feldforschungen – ein Modell zur Erfassung von Expertenwissen"
von Michael Heinrich, Centre for Pharmacognosy and Phytotherapy, The School of Pharmacy, 29 -39 Brunswick Sq., London
„Hufelandgesellschaft e.V.“ und DAMID (Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland) hatten zu den „4. Komplementärmedizinischen Gesprächen“ am 18. März 2009 ins Langenbeck-Virchow-Haus der CHARITE eingeladen, um zu erörtern, welche Rahmenbedingungen die Komplementärmedizin zukünftig benötigt.
Ein Bericht von dieser gut besuchten Veranstaltung von Nora Laubstein (ANME e.V.)
Es gibt keine rechtsverbindliche Definition für den Begriff "Nahrungsergänzungsmittel" (NEM), aber sie sind in der regel den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs zugeordnet. Diese unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG: am 07.09.05 als Grundlage des deutschen Lebensmittelrechtes durch das Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) abgelöst). In bestimmten Fällen können sie einem diätetischen Zweck dienen, dann unterliegen sie zusätzlich der Diätverordnung und einer Anzeigepflicht beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).
Sind Nahrungsergänzungsmittel gefährlich - oder was ist ein „Health Claim“?
eine Zusammenfassung von Christina Blank
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